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AGB

1.     Anwendungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden (nachfolgend «Kunde») und archicampers GmbH (nachfolgend «archicampers»). Die AGB gelten für sämtliche Leistungen (insbesondere Beratung, Teil- und Komplettausbauten von Fahrzeugen), welche archicampers für Kunden erbringt und legen die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest. 

Die vorliegenden AGB gelten mit der Annahme der Offerte von archicampers als vom Kunden akzeptiert.

2.     Leistungen und Vertragsabschluss

2.1.   Leistungen

Archicampers ist ein Betrieb, welcher sich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Kleinstwohnformen und Reisemobilen, insbesondere Planung, Ausbau, Umbau, Reparatur und Vermietung sowie die Herstellung von Kleinstwohnformen und Reisemobilen sowie Handel mit Waren aller Art spezialisiert hat. 

Dies umfasst Komplett- und Teilausbauten, sowie Restaurierungen bestehender Ausbauten. Die Haupttätigkeiten liegt dabei im Bereich Schreinereiarbeiten. Auf Kundenwunsch können auch Karosseriearbeiten sowie Elektroinstallationen sowie weitere Arbeiten durchgeführt werden. Alle Arbeiten, welche von archicampers ausgeführt werden, basieren auf Erfahrungswerten und werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

2.2.    Auskünfte und Beratungen

Sämtliche von archicampers erteilten Auskünfte und Angaben, sowie Beratungen erfolgen aufgrund von Erfahrungswerten.

2.3.    Vertragsabschluss

Die zu erbringenden Leistungen werden von archicampers in einer Offerte festgehalten.

Die Offerte ist während der darin genannten Frist verbindlich. Enthält die Offerte keine Frist, ist archicampers vom Datum der Offerte an während 30 Tagen an die Offerte gebunden.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und archicampers kommt durch die schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Kunden zustande, wobei die Zusendung einer elektronisch visierten Fassung genügt.

2.4.    Erfüllungszeitpunkt

Jedes Projekt wird so effizient wie möglich fertig gestellt. Allfällige Zeitangaben zur Fertigstellung sind als Richtzeitpunkt anzusehen. Diese können sich insbesondere aufgrund von Lieferengpässen von Lieferanten und unvorhergesehenen Ereignissen verändern.

2.5.    Mitwirkungspflicht des Kunden

Für eine fristgerechte Erfüllung der Leistungen, ist der Kunde verpflichtet sein Fahrzeug fristgerecht abzuliefern und die unter Punkt 3.2 erwähnte Anzahlung zu leisten.

2.6.   Nachträgliche Arbeiten und unvorhergesehenes

Arbeiten, welche durch archicampers am Kundenfahrzeug ausgeführt werden, sind in der jeweiligen Offerte festgehalten. Nachträgliche Kundenwünsche und Abänderungswünsche sind kein Bestandteil der Offerte und werden nach effektivem Aufwand verrechnet. 

Sollten im Verlaufe der Leistungserbringung, weitere, zu Beginn nicht vorhersehbare Arbeiten anfallen, so werden diese zusätzlich zur Offerte und nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

3.     Vergütung und Zahlungskonditionen

3.1.   Vergütung

Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach der Offerte. 

3.2.   Zahlungskonditionen

Archicampers stellt Akonto-Rechnungen. Die Höhe des Akontobetrages richtet sich nach der Offerte und wird zwischen dem Kunden und archicampers ausgehandelt. 

Archicampers ist berechtigt, die Anzahlung vor Arbeitsbeginn in Rechnung zu stellen. Der Auftrag gilt erst als bestätigt, wenn die Akontorechnung vom Kunden beglichen wurde. 

Die Schlussrechnung wird mit der Fahrzeugübergabe nach Vollendung des Auftrages in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist ab diesem Zeitpunkt innert maximal 14 Tagen zu begleichen. Für verspätete Zahlungen kann archicampers einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.- pro Mahnung einfordern. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 

4.     Gewährleistung und Haftung

Archicampers leistet für Sachmängel während 12 Monaten nach Fahrzeugübergabe Gewähr. Davon ausgeschlossen sind Schäden infolge von unsachgerechter Anwendung und Nutzung. Ebenfalls von der Gewähr ausgenommen sind Mangelfolgeschäden, unmittelbare und mittelbare Schäden, sowie Personenschäden. Zudem wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, weggebunden.

Um Anspruch auf Gewährleistungen zu beanspruchen, muss der Kunde den Schaden unmittelbar nach dessen Auftreten, aber spätestens 12 Monate nach Fahrzeugübergabe, schriftlich an archicampers melden. 

Archicampers ist berechtigt, sich nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Minderung von der Gewährleistungspflicht zu befreien. Weitere und andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Archicampers leistet insbesondere keine Gewähr für Schäden an verbauten Geräten und Schäden, die durch verbaute Geräte verursacht werden. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche von verbauten Geräten richten sich nach den Angaben des jeweiligen Herstellers. 

Archicampers haftet, solange das Fahrzeug für den Umbau in dessen Obhut ist, einzig für absichtliche oder grobfahrlässige Schäden am Fahrzeug. 

5.     Versicherungen, Haftung und Behörden

Der Abschluss jeglicher obligatorischen und weiteren Versicherungen für das Fahrzeugt liegt in der Verantwortung des Kunden. 

Sofern in der Offerte nicht anders festgehalten, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die Änderungen an seinem Fahrzeug bei den zuständigen Behörden zu melden. Für strafrechtliche und andere Gebühren und sonstige Konsequenzen infolge unzulässiger Fahrzeugnutzung übernimmt archicampers keine Haftung.

6.     Änderungen der AGB

Eine Abweichung von den vorliegenden AGB ist nur rechtsgültig, wenn sie in der Offerte explizit erwähnte wird. 

Archicampers behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Für den Kunden gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der AGB. 

7.     Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen archicampers und dem Kunden untersteht schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss internationalprivatrechtlicher Regelungen und insbesondere unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen archicampers und dem Kunden sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von archicampers ausschliesslich zuständig

Publiziert am 26. Februar 2022

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